Welche Pflichten hat ein Auslagerungsbeauftragter?
Das Finanzinstitut hat abhängig von der Art, dem Umfang und der Komplexität der Auslagerungsaktivitäten einen Auslagerungsbeauftragten zu bestellen.
Zu den Aufgaben des zentralen Auslagerungsmanagements und / oder Auslagerungsbeauftragten zählen insbesondere:
- Implementierung und Weiterentwicklung eines angemessenen Auslagerungsmanagements und entsprechender Kontroll- und Überwachungsprozesse,
- Erstellung und Pflege einer vollständigen Dokumentation der Auslagerungen (einschließlich Weiterverlagerungen),
- Unterstützung der Fachbereiche bezüglich der institutsinternen und gesetzlichen Anforderungen bei Auslagerungen,
- Koordination und Überprüfung der durch die zuständigen Bereiche durchgeführten Risikoanalyse.
Der Auslagerungsbeauftragte bzw. das zentrale Auslagerungsmanagement hat mindestens jährlich sowie anlassbezogen einen Bericht über die wesentlichen Auslagerungen zu erstellen und der Geschäftsleitung zur Verfügung zu stellen.
Der Bericht hat eine Aussage darüber zu treffen, ob die erbrachten Dienstleistungen der Auslagerungsunternehmen den vertraglichen Vereinbarungen entsprechen, die ausgelagerten Aktivitäten und Prozesse angemessen gesteuert und überwacht werden können und ob weitere risikomindernde Maßnahmen ergriffen werden sollen.