BHG Urteil: Cum-Ex-Geschäfte sind strafbar. Die Geschäfte im milliardenschweren Cum-Ex-Steuerskandal sind illegal. Es handelt sich um strafbare Steuerhinterziehung, urteilten die Richter des BGH.Bei Cum-Ex-Geschäften haben Aktiendividenden eine große Rolle gespielt. Anleger hatten sich mittels eines hochkomplexen Systems Steuern zurückerstatten...
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