S+P Compliance Services – Wer wir sind
S+P Compliance Services ist ein führender Anbieter von Dienstleistungen für die Einhaltung von Standards und Gesetzen. Wir bieten unseren Kunden eine umfassende und zuverlässige Lösung für alle Compliance-Anforderungen. Von der Erstellung und Umsetzung betrieblicher Maßnahmen bis hin zur regelmäßigen Überprüfung der Einhaltung bestehender Vorschriften sind wir Ihr idealer Partner.
Wir haben uns darauf spezialisiert, unseren Kunden innovative Lösungen im Rahmen des Compliance-Managements anzubieten. Unser Service umfasst Compliance Services, technische Tools und Trainingsprogramme für Unternehmen auf nationaler und internationaler Ebene.
Mit einem breiten Spektrum an Services und Lösungen, die von der Analyse bis zur Umsetzung reichen, bietet S+P Compliance Services einen maßgeschneiderten Ansatz für jeden Kunden. Unser Ziel ist es, den Kunden bei der Entwicklung und Umsetzung von Compliance-Lösungen zu unterstützen, um ihnen dabei zu helfen, ihre Risiken zu minimieren und ein Höchstmaß an Rechtssicherheit zu erreichen.
Sie suchen einen Compliance Dienstleister mit dem Schwerpunkt Finanzunternehmen und Nicht-Finanzunternehmen? Dann sind Sie bei S+P Compliance Services an der richtigen Adresse.
S+P ist seit über 11 Jahren für Finanzunternehmen und Nicht-Finanzunternehmen tätig. In der Finanzwirtschaft betreuen wir Banken und Sparkassen, Factoring- und Leasinggesellschaften, Finanzdienstleister, Versicherungen sowie Wertpapierinstitute.
Wir sind Outsourcing-Dienstleister
Wir bieten Auslagerungslösungen für das Beauftragtenwesen. Für die Einrichtung eines prüfungssicheren Beauftragtenwesens übernehmen wir folgende Aufgaben:
- Bestellung als Geldwäschebeauftragter, Datenschutzbeauftragter, Compliance Officer, MaRisk-Compliance Officer oder Interne Revision
- Als Geldwäschebeauftragter überwachen wir die Einhaltung der relevanten Gesetze, einschließlich der Vorgaben aus weiteren Richtlinien des Unternehmens zum Beauftragtenwesen.
- Als Officer für Datenschutz, Geldwäscheprävention, Compliance oder Interne Revision beraten und unterrichten wir die Unternehmensleitung hinsichtlich bestehender Pflichten und sind zuständig für die Kommunikation mit Aufsichtsbehörden.
- Ausgewählte Prozesse kontrollieren wir stichprobenartig, risikoorientiert und in angemessenen Zeitabständen auf ihre Gesetzes-konformität.
- Als Officer für Datenschutz, Geldwäscheprävention, Compliance oder Interne Revision übernehmen wir unsere Aufgaben weisungsfrei und unter Anwendung des erforderlichen Fachwissens. Wir berichten unmittelbar an die Unternehmensleitung.
Mit uns immer auf der richtigen Seite – S+P Compliance Services
Wir führen online basierte Whistleblowing-Systeme
Mit der Whistleblowing-Richtlinie (EU-RICHTLINIE (EU) 2019/1937 vom 23. Oktober 2019) wurden Mindestanforderungen zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, festgelegt. Die EU Richtlinie Whistleblowing schreibt eine Umsetzung in nationales Recht bis spätestens zum 17.12.2021 bzw. bis zum 17.12.2023 vor.
Whistleblowing System gemäß aufsichtsrechtlicher Vorgaben
- Nutzung des S+P Whistleblowing-Portals (DSGVO konform)
- Fallmanagement: Auswertung und Erst-Beurteilung der Whistleblowing-Meldungen
Wir machen KYC-Recherchen
- Das sog. „Know Your Customer“-Prinzip, dessen zentrales Element die Identifizierung des Kunden ist, bildet einen der tragenden Pfeiler der Geldwäscheprävention.
- Es beinhaltet für die Institute die Verpflichtung, sich bei Anknüpfung der Geschäftsbeziehung über die Identität des Kunden zu vergewissern.
- Nur durch die Identifizierung des Kunden wird die vollständige Nachvollziehbarkeit des Geld-Flusses und der in der Zahlungskette eingeschalteten Intermediäre, Geld-Inhaber und Akzeptanten ermöglicht.
- Dies ist nicht nur aus geldwäscherechtlicher sondern auch aus solvenzrechtlicher Sicht erforderlich.
S+P KYC-Recherche
- KYC Recherche mit Hilfe weltweit führender Datenbanken.
- UBO-Recherchen für eine vollständige Identifikation des Vertragspartners und Vervollständigung der Dokumentation bei Lücken.
Wir führen Compliance Monitorings durch
Für Verpflichtete besteht die Pflicht, durch angemessene, risikoorientierte Verfahren zu bestimmen, ob es sich beim Vertragspartner oder dem wirtschaftlich Berechtigten um eine PeP handelt.
Die Sorgfaltspflicht im Zusammenhang mit PeP gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 4 GwG findet zum einen bei Begründung einer Geschäftsbeziehung Anwendung (vgl. § 10 Abs. 3 Nr. 1 GwG). Zeitpunkt der Verpflichtung, den PeP-Status des Kunden zu überprüfen, ist hier der Kundenannahmeprozess bzw. vor Eröffnung der Verfügungsmöglichkeit für den Kunden.
S+P Compliance Monitoring
Damit es für Sie keine Probleme macht diese oder weitere Gesetzmäßigkeiten einzuhalten bietet S+amp;P ein Compliance Monitoring an, welches unter anderem folgende Services beinhaltet:
- PeP Status des Kunden,
- Sanktions- und Embargoregelungen,
- laufendes Transaktionsmonitoring.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.
Haben Sie Fragen?
Gerne beraten wir Sie in Ihren Anliegen und Fragen zum Thema Compliance und unseren Dienstleistungen!