„Wir arbeiten in schlanken und überschaubaren Teams, die Lösungen und Ideen ins Unternehmen hineintragen.
Davon profitieren alle – Mitarbeiter, Unternehmen und Kunden.“
Sie suchen einen Compliance Dienstleister mit dem Schwerpunkt Finanzunternehmen und Nicht-Finanzunternehmen? Dann sind Sie bei S+P Compliance Services an der richtigen Adresse.
S+P ist seit über 11 Jahren für Finanzunternehmen und Nicht-Finanzunternehmen tätig. Sie finden unsere Büros in München, Hannover, Wien und London. Wir verfügen über ein starkes Netzwerk von erfahrenen Beratern, Compliance-Officern und Experten, die partnerschaftlich und vertrauensvoll über nationale Grenzen hinaus zusammenarbeiten.
Alle Kollegen haben ihr Geschäft von der Pike auf gelernt. Sie sind seit vielen Jahren für mittelständische Unternehmen aus den Branchen Automotive, Bau, Dienstleistung, Einzel- und Großhandel, Energieversorger, Gesundheitswesen, IT- und Halbleiter-Hersteller, Immobilienwirtschaft, Maschinenbau und Nutzfahrzeuge tätig.
In der Finanzwirtschaft betreuen wir Banken und Sparkassen, Factoring- und Leasinggesellschaften, Finanzdienstleister, Versicherungen sowie institutionelle Investoren.
Wir bieten Auslagerungslösungen für das Beauftragtenwesen. Für die Einrichtung eines prüfungssicheren Beauftragtenwesens übernehmen wir folgende Aufgaben:
Mit der Whistleblowing-Richtlinie (EU-RICHTLINIE (EU) 2019/1937 vom 23. Oktober 2019) wurden Mindestanforderungen zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, festgelegt. Die EU Richtlinie Whistleblowing schreibt eine Umsetzung in nationales Recht bis spätestens zum 17.12.2021 bzw. bis zum 17.12.2023 vor.
Für Verpflichtete besteht die Pflicht, durch angemessene, risikoorientierte Verfahren zu bestimmen, ob es sich beim Vertragspartner oder dem wirtschaftlich Berechtigten um eine PeP handelt.
Die Sorgfaltspflicht im Zusammenhang mit PeP gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 4 GwG findet zum einen bei Begründung einer Geschäftsbeziehung Anwendung (vgl. § 10 Abs. 3 Nr. 1 GwG). Zeitpunkt der Verpflichtung, den PeP-Status des Kunden zu überprüfen, ist hier der Kundenannahmeprozess bzw. vor Eröffnung der Verfügungsmöglichkeit für den Kunden.
Damit es für Sie keine Probleme macht diese oder weitere Gesetzmäßigkeiten einzuhalten bietet S+amp;P ein Compliance Monitoring an, welches unter anderem folgende Services beinhaltet:
Gerne beraten wir Sie in Ihren Anliegen und Fragen zum Thema Compliance und unseren Dienstleistungen!
Wir benötigen Ihre Zustimmung, bevor Sie unsere Website weiter besuchen können. Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind und Ihre Zustimmung zu freiwilligen Diensten geben möchten, müssen Sie Ihre Erziehungsberechtigten um Erlaubnis bitten. Wir verwenden Cookies und andere Technologien auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Personenbezogene Daten können verarbeitet werden (z. B. IP-Adressen), z. B. für personalisierte Anzeigen und Inhalte oder Anzeigen- und Inhaltsmessung. Weitere Informationen über die Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Sie können Ihre Auswahl jederzeit unter Einstellungen widerrufen oder anpassen. Einige Services verarbeiten personenbezogene Daten in den USA. Mit Ihrer Einwilligung zur Nutzung dieser Services stimmen Sie auch der Verarbeitung Ihrer Daten in den USA gemäß Art. 49 (1) lit. a DSGVO zu. Das EuGH stuft die USA als Land mit unzureichendem Datenschutz nach EU-Standards ein. So besteht etwa das Risiko, dass US-Behörden personenbezogene Daten in Überwachungsprogrammen verarbeiten, ohne bestehende Klagemöglichkeit für Europäer.
Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind und Ihre Zustimmung zu freiwilligen Diensten geben möchten, müssen Sie Ihre Erziehungsberechtigten um Erlaubnis bitten. Wir verwenden Cookies und andere Technologien auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Personenbezogene Daten können verarbeitet werden (z. B. IP-Adressen), z. B. für personalisierte Anzeigen und Inhalte oder Anzeigen- und Inhaltsmessung. Weitere Informationen über die Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Einige Services verarbeiten personenbezogene Daten in den USA. Mit Ihrer Einwilligung zur Nutzung dieser Services stimmen Sie auch der Verarbeitung Ihrer Daten in den USA gemäß Art. 49 (1) lit. a DSGVO zu. Das EuGH stuft die USA als Land mit unzureichendem Datenschutz nach EU-Standards ein. So besteht etwa das Risiko, dass US-Behörden personenbezogene Daten in Überwachungsprogrammen verarbeiten, ohne bestehende Klagemöglichkeit für Europäer. Hier finden Sie eine Übersicht über alle verwendeten Cookies. Sie können Ihre Einwilligung zu ganzen Kategorien geben oder sich weitere Informationen anzeigen lassen und so nur bestimmte Cookies auswählen.