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Seminare Aufsichtsrat in Frankfurt

Sind Sie fit & proper als Aufsichtsrat? Mit Seminare Aufsichtsrat in Frankfurt erwerben Sie die notwendige Sachkunde für diese herausgehobene Tätigkeit.

Die Trennung zwischen Unternehmensaufsicht und Unternehmensleitung ist das Grundprinzip des dualen Führungssystems. International betrachtet handelt es sich hier um eine deutsche Besonderheit. Das Zusammenspiel ist u.a. im AktG und GmbHG detailliert geregelt. Über die gesetzlichen Vorgaben hinaus wurde mit dem Deutschen Corporate Governance Kodex ein Leitfaden für das duales Führungssystem entwickelt. Sind Sie schon fit & proper für Ihre Tätigkeit als Aufsichtsrat? Einen kompakten Überblick zu den Rechten und Pflichten als Aufsichtsrat erhalten Sie mit Seminare Aufsichtsrat.

Seminare Aufsichtsrat in Frankfurt online buchen; bequem und einfach mit dem Seminarformular online.

Seminar Aufsichtsrat bei Finanz-Unternehmen
A18 -
Seminar Aufsichtsrat bei Finanz-Unternehmen

22.07.2024

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805 €

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A20 -

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Die Rolle des Aufsichtsrats bei Nicht-Finanzunternehmen
B15 -
Die Rolle des Aufsichtsrats bei Nicht-Finanzunternehmen

22.07.2024

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Sachkunde des Aufsichtsrats – Seminare Aufsichtsrat in Frankfurt online buchen

Für Finanz-Unternehmen hat die BaFin mit mehreren Merkblättern Mindestanforderungen für die Sachkunde des Aufsichtsrats festgelegt.  Seminare Aufsichtsrat schult diese Anforderungen. Die Vereinheitlichung der Kontrolle der Mitglieder von Verwaltungs- und Aufsichtsorganen ist Teil des Prozesses der europäischen Harmonisierung von aufsichtsrechtlichen Vorschriften.

Weiterhin wurden die Empfehlungen der Europäischen Bankaufsichtsbehörde „EBA- Leitlinien zur Internen Governance“ (GL 44) vom 27.09.2011 und die „EBA- Leitlinien zur Beurteilung der Eignung von Mitgliedern des Leitungsorgans und von Inhabern von Schlüsselfunktionen“ vom 22.11.2012 umgesetzt.

 

Seminare Aufsichtsrat in Frankfurt

 

Mindestanforderungen an die Sachkunde des Aufsichtsrats – Seminare Aufsichtsrat in Frankfurt

Die mit den Merkblättern der BaFin definierten Standards stellen Mindestanforderungen für den Sachkunde-Nachweis eines Aufsichtsrats dar. Sachkunde im Sinne des Kreditwesengesetzes bedeutet, dass ein Mitglied eines Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans fachlich in der Lage ist, die Geschäftsleiter seines Instituts, seiner Finanzholding- Gesellschaft oder seiner gemischten Finanzholding-Gesellschaft angemessen zu kontrollieren, zu überwachen und die Entwicklung des Instituts, der Finanzholding- Gesellschaft oder der gemischten Finanzholding-Gesellschaft aktiv zu begleiten.

Dazu muss die Person die vom Unternehmen getätigten Geschäfte verstehen und deren Risiken beurteilen können. Mit Seminare Aufsichtsrat erhalten Sie einen Überblick zu den wesentlichen gesetzlichen Regelungen, mit denen Sie vertraut sein müssen. Ein Mitglied muss grundsätzlich nicht über Spezialkenntnisse verfügen, jedoch muss es in der Lage sein, ggf. seinen Beratungsbedarf zu erkennen.

Bei Kaufleuten im Sinne von §§ 1 ff. HGB und buchführungspflichtigen Land- und Forstwirten sowie anderen Unternehmern im Sinne von § 141 AO ist regelmäßig eine allgemeine wirtschaftliche Expertise anzunehmen. Abhängig von der Größe und dem Geschäftsmodell des Unternehmens können diese Personen über die erforderliche Sachkunde verfügen.

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