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Risiken von Umgehungsgeschäften: BaFin Aufsichtsmitteilung vom 27.03.2025 zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

Warum das Thema jetzt höchste Priorität hat

Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung stellen erhebliche Risiken für Finanzinstitute, FinTechs und Unternehmen dar. Besonders kritisch sind sogenannte Umgehungsgeschäfte, die darauf abzielen, gesetzliche Vorgaben und regulatorische Kontrollen gezielt zu unterlaufen.
Mit der Aufsichtsmitteilung vom 27. März 2025 macht die BaFin deutlich: Institute müssen ihre Schutzmechanismen dringend verstärken, insbesondere bei Geschäften mit Bezug zu Hochrisikostaaten wie dem Iran.

👉 Praxis-Tipp: Die BaFin erwartet eine proaktive Anpassung der internen Prozesse – nicht erst beim ersten Verdachtsfall.

Umgehungsgeschäfte im Fokus

Was sind Umgehungsgeschäfte – und warum sind sie gefährlich?

Definition:
Umgehungsgeschäfte verschleiern die tatsächlichen wirtschaftlichen Hintergründe oder länderspezifischen Risiken einer Transaktion. Typische Kennzeichen:

  • Komplexe, undurchsichtige Strukturen (z.B. Briefkastenfirmen)

  • Mehrfache Zwischenschaltung von Intermediären

  • Verdächtige Transaktionsmuster (z.B. runde Beträge, generische Verwendungszwecke)

Gefahr:
Solche Geschäfte unterlaufen Sorgfaltspflichten nach dem Geldwäschegesetz (GwG) und erhöhen die Risiken für Sanktionen und schwere Compliance-Verstöße.


Fokus Iran: Konkrete Warnungen der BaFin

Der Iran wird von der EU als Drittstaat mit hohem Risiko eingestuft. Besonders alarmierend sind folgende Umgehungstechniken:

  • Exchange Trading Houses: Zahlungsabwicklung über Dritte in VAE, Hongkong oder Türkei

  • Payment Agents: Unlizenzierte Zahlungsdienstleister zur Verschleierung von Geldflüssen

  • Missbrauch von Handelsfinanzierungen: Phantomhandel, Preismanipulation, Briefkastenfirmen

👉 Praxis-Tipp: Institute müssen Zahlungsflüsse genau analysieren und Auffälligkeiten sofort melden.


Praxis-Checkliste: So schützt du dein Institut wirksam

Transaktionsmonitoring aktualisieren:
Prüfe und optimiere dein Monitoring-System regelmäßig auf Iran-bezogene Risikomuster.

Mitarbeiterschulungen intensivieren:
Schule dein Team zu neuen Umgehungstechniken und verdächtigen Strukturen.

Informationsaustausch nutzen (§ 47 Abs. 5 GwG):
Pflege den Austausch mit anderen Instituten über verdächtige Muster.

Verstärkte Sorgfaltspflichten anwenden:
Bei Verdacht Identität, Herkunft der Mittel und wirtschaftlich Berechtigte besonders intensiv prüfen.

Verdachtsmeldungen nicht zögern:
Bei begründeten Zweifeln sofort an die Financial Intelligence Unit (FIU) melden.


Verschärfte Anforderungen: Vergleich alt vs. neu

Bisherige Regelung Neue Anforderung laut BaFin-Mitteilung
Standard-Sorgfaltspflichten Verstärkte, risikobasierte Prüfungen
Gelegentliche Systemanpassungen Regelmäßige Risikoüberprüfungen
Freiwilliger Austausch Verpflichtender Informationsaustausch
Meldung nur bei klaren Fällen Meldung bei jeder begründeten Unsicherheit

Fazit: Handeln statt abwarten

Die Aufsichtsmitteilung der BaFin setzt ein klares Zeichen:
Nicht-Reagieren auf Umgehungsgeschäfte wird teuer.

Verpflichtete Institute und Unternehmen müssen:

  • Ihre Risikobewertung aktualisieren,

  • Ihre Monitoring-Systeme modernisieren,

  • Ihre Teams sensibilisieren und

  • eine klare Meldekultur etablieren.

Verstöße gegen die neuen Anforderungen können zu Bußgeldern, Reputationsschäden und Lizenzentzug führen.


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