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Neuer Leitfaden Risikotragfähigkeit

Leitfaden Risikotragfähigkeit – Was versteht man unter normativer und ökonomischer Perspektive?

Der neue Leitfaden Risikotragfähigkeit der Bankenaufsicht wurde veröffentlicht. Kennzeichnend für zukünftige Risikotragfähigkeitskonzepte sind zwei Perspektiven bzw. Zielsetzungen:

  • Fortführung des Instituts
  • Schutz der Gläubiger vor Verlusten

Beide Perspektiven sind aus ökonomischer Sicht angemessen berücksichtigen. Dies muss künftig mit der normativen und der ökonomischen Perspektive erfolgen. Diese beiden Perspektiven und hierzu geltenden Anforderungen hat die BaFin mit dem neuen Leitfaden Risikotragfähigkeit näher konkretisiert.

Im folgenden Informationsblog haben wir die wesentlichen Änderungen des neuen Leitfadens der Bankenaufsicht zur Risikotragfähigkeit sowie die damit verbundenen Anforderungen der BaFin zusammengefasst:

  • Normative Perspektive
  • Risikoermittlung in der normativen Perspektive
  • Ökonomische Perspektive
  • Risikoermittlung in der ökonomischen Perspektive
  • Erleichterung für kleine und wenig komplexe Banken und Finanzinstitute
  • Zusammenspiel von ökonomischer und normativer Perspektive
  • Anwendungszeitpunkt und Erwartungshaltung der Bankenaufsicht

 

Leitfaden Risikotragfähigkeit

 

Hier kommen Sie zum passenden Seminar LeitfadenRisikotragfähigkeit – Normative und ökonomische Perspektive

 

Leitfaden Risikotragfähigkeit – Anforderungen an die normative Perspektive – Normative und ökonomische Perspektive

Die normative Perspektive soll sicherstellen, dass Banken und Finanzinstitute alle regulatorischen und externen Beschränkungen sowie damit verbundene interne Anforderungen laufend erfüllen. In dieser Perspektive sind alle relevanten Kapitalgrößen als Steuerungsgrößen zu betrachten, insbesondere die Kernkapitalanforderung, die SREP-Gesamtkapitalanforderung, die kombinierte Pufferanforderung und die Eigenmittelzielkennziffer. Auch sind Strukturanforderungen an das Kapital wie die Höchstverschuldungsquote und Großkreditgrenzen zu beachten.

 

Mit der normativen Perspektive hat eine Betrachtung auf Jahresbasis (Risikobetrachtungshorizont) sowie eine Kapitalplanung über einen mindestens dreijährigen Planungshorizont zu erfolgen.

Die Kapitalplanung wiederum ist sowohl für ein Planszenario (Basisszenario) als auch für ein adverses Szenario aufzustellen. Dies soll sicherstellen, dass mindestens die „harte“ Gesamtkapitalanforderung, also die SREP-Gesamtkapitalanforderung eingehalten werden kann – auch unter der Bedingung, das die sich negativ auf die Vermögens- und Ertragslage auswirkt.

 

Risikoermittlung in der normativen Perspektive – Leitfaden Risikotragfähigkeit

Die normative Perspektive betrachtet die aufsichtsrechtlichen Kapitalanforderungen als Steuerungsgrößen. Die Risikoermittlung für Adressenausfall-, Marktpreis- und operationelle Risiken folgt der Berechnungslogik der rechtlichen Anforderungen der Eigenmittelverordnung (CRR).

Zusätzlich sind alle wesentlichen Risiken in die normative Perspektive einzubeziehen, die sich aus der internen Risikoinventur ergeben. Voraussetzung hierfür ist, daß sie sich sinnvoll durch Kapital begrenzen lassen. Die Quantifizierung erfolgt letztlich über die ökonomische Betrachtung. Damit wird schon an dieser Stelle deutlich, dass beide Perspektiven – normative und ökonomische – untrennbar miteinander verbunden sind und nur in dieser Gesamtbetrachtung die gewünschten Steuerungsimpulse gesetzt werden können.

Ein weiterer Faktor, der im Leitfaden Risikotragfähigkeit näher beschrieben wird, ist zudem die aufsichtliche SREP-Kapitalfestsetzung. Diese kann sich in ihrer Höhe limitierend für das jeweilige Risiko auswirken. Im Rahmen der Kapitalplanung sind all diese Größen plausibel fortzuschreiben, sowohl für das Planszenario als auch für das adverse Szenario.

 

Welches Risikodeckungspotenzial darf bei der normativen Perspektive herangezogen werden?

Das zur Verfügung stehende Risikodeckungspotenzial setzt sich aus jenen Komponenten zusammen, die für die Unterlegung der Mindestkapital- und Stresskapitalanforderungen zugelassen sind.

Zum Beispiel darf der Kapitalerhaltungspuffer zur Abdeckung von Risiken aus adversen Szenarien herangezogen werden, soweit die adversen Szenarien als hinreichend schwer zu betrachten sind. Diese Vorgehensweise gilt aber nicht für Risiken, die sich aus dem Planszenario ergeben.

 

Anforderungen an die ökonomische Perspektive – Leitfaden Risikotragfähigkeit

Bei der normativen Perspektive stehen in erster Linie die aufsichtsrechtlichen Vorgaben im Fokus. Die ökonomische Perspektive löst sich von den Vorgaben des Aufsichts- und Bilanzrechts. Im Mittelpunkt der ökonomischen Perspektive stehen Marktwerte und Bewertungen, die sich dem Marktwert annähern.

Die ökonomische Perspektive dient der langfristigen Sicherung der Substanz der Bank bzw. des Finanzinstituts. Eine barwertige Ableitung von Risiken und Risikodeckungspotenzial stellt den Idealfall der ökonomischen Betrachtung dar. In der Praxis können Institute auch barwertnahe Verfahren einsetzen. Bei der Ermittlung des Risikodeckungspotenzials kann dann bspw. von Bilanzpositionen ausgegangen werden. Diese sind jedoch um stille Lasten und Reserven zu bereinigen.

Eine ähnliche Vorgehensweise ist auch auf der Risikoseite möglich.

 

Erleichterung für kleine und wenig komplexe Banken und Finanzinstitute – Leitfaden Risikotragfähigkeit

Eine Erleichterung sieht die Bankenaufsicht für sehr kleine und wenig komplexe Finanzinstitute vor. Hier sieht der Leitfaden Risikotragfähigkeit folgende Regelungen vor:

  • Auf der Risikoseite können diese zunächst von den Säule-1-Werten für Adressenausfall-, Marktpreis- und operationelle Risiken ausgehen.
  • Die so ermittelten Risiken sind um weitere wesentliche Risiken, die nicht von Säule 1 erfasst sind, zu ergänzen. Diese Ergänzung hat barwertnah zu erfolgen.

 

Zusammenspiel von ökonomischer und normativer Perspektive – Normative und ökonomische Perspektive

Die ökonomische Perspektive stellt somit eine zwingende Ergänzung der normativen Sichtweise dar. Die ökonomische Perspektive im Rahmen eines Risikotragfähigkeitskonzepts dient neben einer strikt ökonomischen Betrachtung abseits des Bilanz- und Aufsichtsrechts auch der Beschaffung von Informationen, die für die normative Perspektive notwendig sind.

Risiken, die erst in einer rein ökonomischen Betrachtung sichtbar werden, sind dahingehend zu analysieren, wie sie sich auf zukünftige Gewinn-und-Verlust-, Eigenmittel- und Gesamtrisikobetrag- Positionen auswirken können. Diese Auswirkungen sind entsprechend quantitativ in der normativen Perspektive zu berücksichtigen.

 

Anwendungszeitpunkt und Erwartungshaltung der Bankenaufsicht – Leitfaden Risikotragfähigkeit

Die Bankenaufsicht hat aufgrund der Tatsache, dass sie die Anwendung der weit verbreiteten Going-Concern-Ansätze bisheriger Prägung bis auf Weiteres zulässt, auf die Festlegung konkreter Umsetzungsfristen verzichtet. Dies gibt den national beaufsichtigten Finanzinstituten genügend Spielraum, sich sorgfältig auf die neue ICAAP-Welt im SSM vorzubereiten und konkrete Planungen, wie neue Risikotragfähigkeitskonzepte in der eigenen Unternehmenssteuerung sinnvoll verankert werden können, ohne unnötigen Zeitdruck voranzutreiben.

Institute, die bisher Liquidationsansätze eingesetzt haben, sind mit dem Leitfaden Risikotragfähigkeit aufgefordert, sich auf den Weg in die neue SSM-Welt zu machen. In der Regel sollte der Übergang zu einer ökonomischen Perspektive relativ problemlos möglich sein, aber zweifellos wird die Konzeption der normativen Perspektive diesen Instituten einige Anstrengungen abverlangen.

Dieser kommt aber eine große Bedeutung zu, hat sie doch zum Ziel, die laufende Einhaltung aller relevanten aufsichtlichen Kennziffern auch im Stressfall sicherzustellen. Betroffene Institute werden die Umsetzung daher zügig vorantreiben müssen.