BaFin verschärft Geldwäscheregeln: 8 neue Pflichten im Überblick – Das musst du jetzt wissen!
Die BaFin hat mit den Auslegungs- und Anwendungshinweisen zum Geldwäschegesetz – Besonderer Teil für Kreditinstitute acht neue Pflichten zum Geldwäschegesetz für Kreditinstitute veröffentlicht. Diese ergänzen die bestehenden Auslegungs- und Anwendungshinweise (AuA) und betreffen ganz konkret deine Pflichten im Tagesgeschäft. In diesem Überblick erklären wir dir die wichtigsten Neuerungen und was du jetzt beachten musst.

1. Herkunft der Vermögenswerte: Klare Nachweise erforderlich
Bei Bargeldtransaktionen außerhalb einer bestehenden Geschäftsbeziehung gelten ab sofort strengere Anforderungen. Gerade bei Gelegenheitskunden hast du meist weniger Informationen zur Hand.
Neu ist: Du musst aussagekräftige Belege zur Herkunft des Geldes einholen. Beispiele sind:
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Kontoauszüge mit erkennbarer Barauszahlung
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Verkaufsbelege, z. B. für Gold oder Fahrzeuge
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Eröffnete Testamente, Schenkungsverträge oder Sparbuchauszüge
Wichtig: Liegt kein geeigneter Herkunftsnachweis vor, darfst du das Bargeld nicht annehmen.
2. Immobilientransaktionen: Barzahlungen besonders im Fokus
Immobiliengeschäfte gelten laut Nationaler Risikoanalyse (NRA) als besonders risikobehaftet. Share Deals, verschachtelte Konstruktionen oder Briefkastenfirmen können zur Verschleierung führen.
Was du tun musst:
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Verdachtsmeldung bei Barzahlung über 10.000 Euro ohne plausiblen Herkunftsnachweis
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Achte auf Auffälligkeiten wie unter-/überdurchschnittliche Kaufpreise oder Zahlungen durch Dritte
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Wirtschaftlich Berechtigte müssen klar identifizierbar sein
3. Investmentgeschäft: Wer steht wirklich hinter dem Fonds?
Bei Geschäftsbeziehungen zu Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVG) musst du die Anlegerstruktur und wirtschaftlich Berechtigten klären – insbesondere bei Spezialfonds.
Zu beachten:
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Jeder Anleger mit mehr als 25 % Anteil gilt als wirtschaftlich Berechtigter
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Auch bei Verwahrstellen musst du die Eigentumsverhältnisse und Einflussnahmen prüfen
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Bei internationalen KVGs gelten je nach Regulierung unterschiedliche Anforderungen
Dokumentation ist Pflicht! Halte alle Prüfschritte und Erkenntnisse nachvollziehbar fest.
4. Konsortialkredite: Sorgfaltspflichten vorab klären
Bei Konsortialfinanzierungen und Förderkrediten gelten besondere Regelungen:
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Die Hausbank übernimmt als Konsortialführer die Sorgfaltspflichten für alle Beteiligten
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Du musst dennoch die Hausbank als Vertragspartner identifizieren
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Auch hier können vereinfachte Sorgfaltspflichten greifen – risikobasiert
Merke dir: Prüfungen müssen vor Beteiligung an der Finanzierung abgeschlossen sein.
5. Korrespondenzbankbeziehungen: Verantwortung endet nicht beim Partner
Wenn du mit ausländischen Banken zusammenarbeitest, musst du umfassende Sorgfaltspflichten erfüllen:
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Identifiziere den Respondenten und kläre wirtschaftlich Berechtigte
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Überprüfe PeP-Status und Herkunft der Vermögenswerte
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Führe eine kontinuierliche Überwachung der Transaktionen durch
Bei hohem Risiko (z. B. Drittstaat, PeP, Hochrisikoland): Es gelten immer verstärkte Sorgfaltspflichten!
6. Monitoringsysteme: Auffälligkeiten müssen erkennbar sein
Dein Datenverarbeitungssystem muss Transaktionen mit Geldwäschebezug erkennen können. Es braucht:
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Monitoring (ex-post) und Screening (Echtzeit)
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Unscharfe Suchlogik (fuzzy logic) zur Namensüberprüfung
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Risikofaktoren wie Länder- oder Vertriebswege müssen berücksichtigt werden
Software-Auswahl ist entscheidend: Nur geeignete Systeme erfüllen die aufsichtsrechtlichen Anforderungen.
Achtung bei Auslagerung: In Drittstaaten dürfen nur vorbereitende Analysen erfolgen – keine abschließenden Bewertungen.
7. (Sammel-)Treuhandkonten: Risiken klar dokumentieren
Diese Konten bergen besondere Risiken. Du darfst dich nicht auf die Angaben von Anwälten oder Notaren verlassen.
Das musst du tun:
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Wirtschaftlich Berechtigte gemäß GwG identifizieren
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Konto als Treuhandkonto deklarieren und Risikokategorie festlegen
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Verdachtsmeldung bei Verstoß gegen Offenlegungspflichten
Hinweis: Die NRA stuft das Risiko je nach Beruf unterschiedlich ein – Notare und Rechtsanwälte besonders hoch.
8. Trade Finance: Internationaler Handel im Fokus
Bei der Finanzierung von Auslandsgeschäften sind die Risiken besonders hoch. Du musst genau wissen:
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Wer ist Vertragspartner? (Bank, Exporteur, Importeur?)
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Was wird gehandelt und in welchen Ländern?
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Wie hoch ist das erwartete Transaktionsvolumen?
Ziel: Handelsbasierte Geldwäsche erkennen und verhindern – durch vollständige KYC-Prüfungen und fundierte Risikoanalysen.
Fazit: Was du jetzt tun solltest
Die neuen BaFin-Pflichten zum Geldwäschegesetz verschärfen deine Anforderungen im Tagesgeschäft deutlich. Nutze diese Gelegenheit, um:
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deine internen Prozesse zu prüfen,
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Monitoring- und Screening-Systeme zu optimieren,
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deine Dokumentation zu vereinheitlichen und
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Mitarbeitende gezielt zu schulen.
Mit einem praxisorientierten Update bist du bestens vorbereitet auf Prüfungen durch Aufsicht und Geldwäschebeauftragte.
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