Neue Maßstäbe in den BaFin-Auslegungen 2024 zur Geldwäscheprävention
Die Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ist ein zentraler Bestandteil des Finanzsystems. Mit den neuen Richtlinien, die durch das europäische AML-Paket und die daraufhin angepassten nationalen Vorschriften eingeführt wurden, hat sich das regulatorische Umfeld erheblich verändert. Insbesondere in Deutschland, wo die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Umsetzung überwacht, gibt es signifikante Anpassungen, die von den Verpflichteten umgesetzt werden müssen. Dieser Artikel beleuchtet die wichtigsten Änderungen und vergleicht die alten und neuen Auslegungshinweise der BaFin im Bereich der Anti-Geldwäsche (AML)-Compliance.
Einen detaillierten Überblick zu den 1.161 Änderungen findest du in dieser Vergleichsanalyse „Auslegungshinweise GwG 2024 – Änderungen“. [PDF]
Risikomanagement
Vorherige Anforderungen: Das Risikomanagement in Unternehmen folgte einem risikobasierten Ansatz. Die Verpflichteten mussten eine Risikoanalyse durchführen, um die spezifischen Risiken im Zusammenhang mit ihrer Geschäftstätigkeit zu identifizieren. Diese Analyse bildete die Grundlage für die internen Sicherungsmaßnahmen, die regelmäßig überprüft und aktualisiert werden mussten. Die Dokumentation der Risikoanalyse war erforderlich, und es bestand eine generelle Verpflichtung, die Geschäftsleitung über wesentliche Risiken zu informieren.
Aktuelle Anforderungen: Die neuen AML-Vorschriften vertiefen den risikobasierten Ansatz und verlangen eine detailliertere und umfassendere Identifizierung, Bewertung und Dokumentation der Risiken. Unternehmen sind nun verpflichtet, ihre Risikoanalyse häufiger zu aktualisieren und die Methodik dieser Analyse ausführlich zu dokumentieren. Eine besondere Neuerung ist die stärkere Betonung der gruppenweiten Verantwortung für das Risikomanagement, was bedeutet, dass Mutterunternehmen innerhalb einer Gruppe die Risiken der gesamten Gruppe im Blick behalten müssen. Die BaFin fordert zudem eine proaktive Anpassung der internen Sicherungsmaßnahmen an die veränderten Risikosituationen.
Identifizierung der wirtschaftlich Berechtigten
Vorherige Anforderungen: Unternehmen waren verpflichtet, die wirtschaftlich Berechtigten (UBOs – Ultimate Beneficial Owners) ihrer Kunden zu identifizieren. Dies galt insbesondere bei juristischen Personen und komplexen Unternehmensstrukturen. Die Identifizierung musste dokumentiert und bei wesentlichen Änderungen aktualisiert werden.
Aktuelle Anforderungen: Die neuen Vorschriften verschärfen die Anforderungen an die Identifizierung wirtschaftlich Berechtigter, insbesondere bei indirekten und komplexen Beteiligungsstrukturen. Unternehmen müssen nun detailliertere Informationen sammeln und sicherstellen, dass diese Informationen auch bei mehrstufigen Beteiligungen korrekt und transparent sind. Dies gilt auch für die Identifizierung von fiktiven wirtschaftlich Berechtigten, bei denen die tatsächlichen Eigentümer nicht ohne weiteres identifizierbar sind.
Kundensorgfaltspflichten
Vorherige Anforderungen: Die Sorgfaltspflichten umfassten die Identifizierung und Überprüfung der Identität von Kunden sowie die kontinuierliche Überwachung der Geschäftsbeziehung. Es gab spezifische Regelungen für politisch exponierte Personen (PePs) und Hochrisikotransaktionen.
Aktuelle Anforderungen: Die neuen Vorschriften erweitern die Kundensorgfaltspflichten erheblich. Besonders hervorgehoben werden die zusätzlichen Anforderungen bei Transaktionen mit Kryptowerten und bei Geschäften in Hochrisikoländern. Es gibt strengere Vorgaben zur kontinuierlichen Überwachung von Geschäftsbeziehungen, insbesondere bei politisch exponierten Personen. Darüber hinaus wird mehr Transparenz bei Geldtransfers gefordert, insbesondere im Bereich der Kryptowährungen, um die Rückverfolgbarkeit solcher Transaktionen sicherzustellen.
Interne Sicherungsmaßnahmen
Vorherige Anforderungen:
- Unternehmen mussten interne Sicherungsmaßnahmen einführen, die auf ihre spezifischen Risiken abgestimmt waren. Diese Maßnahmen umfassten interne Grundsätze, Verfahren und Kontrollen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.
Aktuelle Anforderungen:
- Die neuen Richtlinien fordern eine noch engere Ausrichtung der internen Sicherungsmaßnahmen an die spezifischen Risikosituationen der Unternehmen. Diese Maßnahmen müssen kontinuierlich überprüft und bei Bedarf angepasst werden. Die Rolle des Geldwäschebeauftragten (GWB) wurde weiter gestärkt, wobei der GWB nun mehr Befugnisse und Verantwortlichkeiten hat. Zudem ist eine detaillierte Dokumentation aller internen Sicherungsmaßnahmen erforderlich, und diese müssen regelmäßig auf ihre Wirksamkeit hin überprüft werden.
Verdachtsmeldepflichten
Vorherige Anforderungen:
- Unternehmen waren verpflichtet, verdächtige Aktivitäten, die auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung hindeuten, der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) zu melden. Die Schwellenwerte für Meldepflichten waren festgelegt, und es gab klare Vorgaben zur Art der Verdachtsmeldungen.
Aktuelle Anforderungen:
- Die neuen Regelungen verschärfen die Anforderungen an Verdachtsmeldungen, insbesondere bei grenzüberschreitenden Transaktionen und bei Bargeldeinlagen über bestimmten Schwellenwerten (z. B. 10.000 Euro). Es wird mehr Wert auf die Dokumentation der Verdachtsmeldungen und die interne Bearbeitung solcher Fälle gelegt. Zudem sind Unternehmen verpflichtet, im Zusammenhang mit Bargeldtransaktionen über 10.000 Euro eine Meldung an die FIU zu machen.
Technologie und neue Produkte
Vorherige Anforderungen: Es gab allgemeine Anforderungen zur Überprüfung neuer Produkte und Technologien, um potenzielle Geldwäscherisiken zu identifizieren und zu minimieren.
Aktuelle Anforderungen: Die neuen Vorschriften verlangen eine intensivere Prüfung und spezifische Maßnahmen, um den Missbrauch neuer Technologien und Produkte zur Geldwäsche zu verhindern. Besonders im Bereich der Kryptowährungen gibt es nun detaillierte Vorschriften zur Rückverfolgbarkeit und Transparenz von Transaktionen.
Fazit:
Diese Änderungen spiegeln die zunehmende Komplexität und den wachsenden Druck wider, die auf Unternehmen ausgeübt werden, um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung effektiv zu bekämpfen. Die neuen Vorschriften verlangen von den Verpflichteten eine engere Überwachung, umfassendere Dokumentation und eine intensivere Zusammenarbeit innerhalb von Unternehmensgruppen, um die Integrität des Finanzsystems zu gewährleisten.
Die Umsetzung dieser verschärften Anforderungen wird eine erhebliche Anpassung der internen Prozesse und Systeme erfordern, um den gestiegenen regulatorischen Erwartungen gerecht zu werden.
Update-Seminar für Geldwäschebeauftragte 2026/2027: AMLR & Single Rulebook in der Praxis
Fortbildungsnachweis zur Aktualisierung der Fachkunde – Prozesse prüfungssicher an das neue EU-Geldwäsche-Paket anpassen.
Dein Jahres-Update: von der GwG-Praxis zum EU-AMLR-Rahmen
Du bist bereits bestellt – jetzt geht es um die Aktualisierung deiner Fachkunde. Das Update-Seminar bringt dich auf den Stand 2026: Was das EU-Single-Rulebook aus AMLR, AMLD 6 und AMLA an deinen bestehenden Prozessen verändert, welche Weichen du bereits 2026 stellen musst und wie du Risikoanalyse, Monitoring und Verdachtsmeldungen prüfungssicher nachziehst.
- Single Rulebook: Was die AMLR ab dem 10.07.2027 unmittelbar regelt – und was du dazu 2026 vorbereitest.
- Neue Aufsichtsarchitektur: Rollenverteilung zwischen AMLA und BaFin, Leitlinien und technische Standards.
- Prozesse nachziehen: Sorgfaltspflichten, Risikoanalyse und Monitoring anpassen – ohne Brüche im Tipping-off-Verbot.
930 €
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Fortbildungsnachweis:
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Zeitstunden nach § 15 FAO — Live-Online-Format mit Interaktionsmöglichkeit
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6,0 Zeitstunden
Teilnahmezertifikat
Aktualisierung der Fachkunde für den Übergangszeitraum 2026/2027: Was 2026 vorzubereiten ist und was mit der Anwendbarkeit der AMLR ab dem 10.07.2027 unmittelbar gilt – für Risikoanalyse, Sorgfaltspflichten, Monitoring und Meldewesen.
Bestellte Geldwäschebeauftragte und ihre Stellvertretung, Compliance-Manager, Interne Revision sowie Geschäftsleitung mit AML-Verantwortung.
6,0 Zeitstunden reine Seminarzeit ohne Pausen. Geeignet als Nachweis der laufenden Fortbildung zur Aufrechterhaltung der Fachkunde nach §§ 6, 7 GwG und Art. 11, 12 AMLR.
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Programm:
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Modul 1: AMLR & AMLA-Standards in KYC & Monitoring
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EU Single Rulebook: Was gilt unmittelbar ab 2027, was ist 2026 vorzubereiten?
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Customer Due Diligence (CDD) und Ermittlung wirtschaftlich Berechtigter unter den neuen Vorgaben.
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Screening-Systeme (PEP, Sanktionen, Adverse Media) prüfungssicher nachschärfen.
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Modul 2: Business-wide Risk Assessment & Sicherungsmaßnahmen
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Weiterentwicklung der Risikoanalyse nach § 5 GwG mit Blick auf AMLA-Leitlinien.
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Verzahnung von Risikoklassen, Länderrisiken und Embargos in der Gesamtsteuerung.
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Interne Sicherungsmaßnahmen (§ 6 GwG) ohne Brüche im Tipping-off-Verbot anpassen.
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Modul 3: AMLR als Projekt & Transformationsprozess
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Die regulatorischen Änderungen als strukturiertes Projekt im Institut aufsetzen.
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Schnittstellen zu Geschäftsleitung, Compliance, IT und Interner Revision managen.
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Lückenlose und prüfungsfeste Dokumentation aller Anpassungen für Wirtschaftsprüfer und Aufsicht.
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Dein Praxis-Vorteil: S+P Tool Box AMLR & Risikoanalyse-Templates
- Vorträge als PDF: Für ein schnelles Nachschlagen und Auffrischen des Seminarinhalts.
Erhalte sofort einsatzbereite Vorlagen für die zeitsparende AMLR Umsetzung in der Praxis:
- KYC-Toolkit: Du bekommst das S+P KYC Onboarding Tool, mit dem du effiziente und fundierte KYC-Prüfungen durchführen kannst.
- Risikomanagement-System nach §4 GwG: Das Toolkit Risikoanalyse zeigt dir, wie du ein maßgeschneidertes Risikomanagement-System gemäß §4 GwG entwickelst, um Risiken von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung proaktiv zu bewerten und zu minimieren.
- Working Paper 6. EU Geldwäsche-Richtlinie: Du erhältst einen umfassenden Überblick über die 6. Geldwäsche-Richtlinie (AMLD 6). Die Materialien unterstützen dich dabei, die Anforderungen der Richtlinie zu verstehen und praxisnah in deine AML/CFT-Strategien zu integrieren.
S+P Case Studies:
- Erfolgreiche Identifizierung von Hochrisikokunden: Du lernst in dieser Fallstudie, wie ein effizientes KYC-Verfahren dazu beigetragen hat, potenziell hochriskante Kunden zu identifizieren und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, um mögliche Geldwäscheaktivitäten zu verhindern.
- Implementierung eines maßgeschneiderten Risikomanagement-Systems: Diese Fallstudie zeigt dir, wie ein Unternehmen durch die Einführung eines individuellen Risikomanagement-Systems nach §4 GwG erfolgreich Risiken von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung bewertet und angemessene Präventionsmaßnahmen ergreift.
- Umsetzung der neuen EU-Geldwäschegesetzes-Updates: In dieser Case Study erfährst du, wie ein Unternehmen die neuen Updates und EU Regelungen im Geldwäschegesetz erfolgreich umgesetzt hat, um den steigenden Anforderungen gerecht zu werden und rechtliche Compliance sicherzustellen.
Projektmanagement‑Toolkit AMLA/AMLD6:
- Du erhältst praxisnahe Projektleitfäden und Checklisten, um AMLD6‑ und AMLA‑Umsetzungsvorhaben als Projekte zu strukturieren – von der initialen Gap‑Analyse über die Planung von Maßnahmen bis hin zur dokumentierten Abnahme und Nachverfolgung.
- Das Toolkit unterstützt dich dabei, Anforderungen aus AMLD6, GwG und Sanktionsrecht projektfähig zu machen und prüfungsfest umzusetzen.
Programm im Detail
Modul 1 · AMLR & AMLA-Standards in KYC und Monitoring
Ausgangslage
Mit dem 10.07.2027 entfallen die nationalen Auslegungsspielräume bei Identifizierung, Risikobewertung und laufender Überwachung. Welche Informationen für standardmäßige, vereinfachte und verstärkte Sorgfaltspflichten zu erheben sind, konkretisieren die technischen Regulierungsstandards nach Art. 28 AMLR, deren Entwürfe die AMLA bis zum 10.07.2026 vorzulegen hatte. Wer sein KYC-Datenmodell erst 2027 dagegen hält, hat keine Zeit mehr für Systemanpassungen.
Das erarbeitest du im Seminar
- Abgleich deiner heutigen KYC-Datenfelder gegen den künftigen Informationskatalog – und Identifikation der Felder, die du heute nicht erhebst.
- Ermittlung wirtschaftlich Berechtigter über mehrstufige Beteiligungsstrukturen: Vorgehen, Belegtiefe, Dokumentation bei Nachweisgrenzen.
- Aktualisierungspflichten für Bestandskunden in Turnus, Auslöser und Ressourcenbedarf übersetzen.
- Screening-Qualität belastbar messen: Trefferquote, Fehlalarmquote und Nachvollziehbarkeit der Alert-Entscheidung bei PEP, Sanktionen und Adverse Media.
- Risikobasierte Anwendung vereinfachter Sorgfaltspflichten – und ihre Grenzen gegenüber der Aufsicht begründen.
Tool: S+P KYC-Onboarding-Tool
Dein Ergebnis: eine priorisierte Anpassungsliste für Datenmodell, Onboarding-Formulare und Arbeitsanweisungen.
Modul 2 · Business-Wide Risk Assessment und interne Sicherungsmaßnahmen
Ausgangslage
Die Risikoanalyse wechselt die Rolle: Sie wird vom Compliance-Beauftragten nach Art. 11 Abs. 2 AMLR erstellt und vom Leitungsorgan nach Art. 10 Abs. 2 AMLR gebilligt – und ist damit ein haftungsrelevantes Steuerungsinstrument, kein Compliance-Dokument. Der AMLA-Leitlinienentwurf nach Art. 10 Abs. 4 AMLR legt vier Mindestanforderungen fest und macht Finanzsanktionen zum Pflichtbestandteil jeder Risikoanalyse.
Das erarbeitest du im Seminar
- Die vier Mindestanforderungen auf dein Haus übertragen: Geschäftsüberblick, inhärente Risiken, Kontrollqualität, Restrisiken.
- Sanktions- und Embargorisiken methodisch in die Risikoanalyse einbinden – statt sie als separates Regelwerk daneben zu führen.
- Risikoklassen so mit Maßnahmen und Kontrollschwerpunkten verknüpfen, dass eine Veränderung der Klassifizierung tatsächlich Steuerungswirkung auslöst.
- Interne Sicherungsmaßnahmen nach § 6 GwG gegen den EU-Rahmen spiegeln und Brüche im Tipping-off-Verbot vermeiden.
- Typische Prüfungsfeststellungen entschärfen: formale Risikoanalysen, fehlende Herleitung der Bewertung, veraltete Datengrundlage.
Tool: S+P Tool Box Business-Wide Risk Assessment mit Risikoanalyse-Template und Checklisten zu MR1–MR4
Dein Ergebnis: eine Gap-Liste deiner Risikoanalyse gegen die Mindestanforderungen und eine Beschlussvorlage für die Geschäftsleitung.
Modul 3 · AMLR als Transformationsprojekt
Ausgangslage
Die Umstellung betrifft Prozesse, Systeme, Verträge und Schulung gleichzeitig – und muss geplant werden, obwohl Teile der Konkretisierung durch technische Standards und Leitlinien noch laufen. Genau dieser Zustand ist die eigentliche Projektaufgabe: belastbar planen, ohne auf Vollständigkeit zu warten, und jede Entscheidung so dokumentieren, dass sie später nachvollziehbar bleibt.
Das erarbeitest du im Seminar
- Gap-Analyse in Arbeitspakete übersetzen: KYC, Risikoanalyse, Monitoring, Meldewesen, Schulung.
- Je Arbeitspaket Projektziel, Scope, Meilenstein und Verantwortlichkeit festlegen – mit Rückwärtsterminierung auf den 10.07.2027.
- Schnittstellen zu Geschäftsleitung, Fachbereichen, IT und Interner Revision verbindlich regeln, inklusive Eskalationsweg bei Zielkonflikten.
- Ein schlankes Projekt-IKS aufsetzen, das bereichsübergreifende Konsistenz sichert.
- Die Prüfungsspur aufbauen: welche Entscheidung wann auf welcher Grundlage getroffen und durch wen gebilligt wurde.
Tool: Projektmanagement-Toolkit AMLA/AMLD 6 mit Projektleitfäden und Checklisten
Dein Ergebnis: ein Projektstrukturplan mit Meilensteinen bis zum 10.07.2027 und benannten Verantwortlichkeiten.
Achim Schulz
Achim Schulz ist selbst als Geldwäschebeauftragter (MLRO) für Banken, Wertpapierinstitute und weitere BaFin-regulierte Institute bestellt. Über S+P Compliance verantwortet er als Auslagerungsdienstleister die ausgelagerte Geldwäsche-Beauftragten-Funktion in der Praxis – genau dieses Praxis- und Prüfungswissen fließt direkt in den Lehrgang ein.
LinkedIn-Profil → · Redaktion & Experten →Fristen und Inkrafttreten: der Zeitplan des EU-Geldwäschepakets
Regulatorischer Stand: Juli 2026 · zu jedem Seminartermin aktualisiert.
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19.06.2024 Veröffentlichung des AML-Pakets im Amtsblatt der EU erledigt
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09.07.2024 Inkrafttreten von AMLR, AMLD 6 und AMLA-Verordnung erledigt
Für dich heißt das: Die Vorbereitungszeit läuft seit 2024 – nicht erst ab dem Geltungsbeginn.
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30.12.2024 Geldtransferverordnung (EU) 2023/1113 anwendbar erledigt
Für dich heißt das: Erweiterte Nachverfolgbarkeit bei Geld- und Krypto-Transfers gilt bereits heute – und gehört nach Art. 12 AMLR zum Pflichtinhalt deiner Schulungen.
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01.07.2025 Die AMLA nimmt in Frankfurt am Main ihre Arbeit auf erledigt
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16.04.2026 AMLA-Entwurf der Leitlinien zur unternehmensweiten Risikobewertung (Art. 10 Abs. 4 AMLR) erledigt
Für dich heißt das: Die vier Mindestanforderungen MR1–MR4 stehen inhaltlich fest genug, um deine Risikoanalyse jetzt daran auszurichten.
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10.07.2026 Frist der AMLA zur Vorlage der RTS-Entwürfe nach Art. 28 AMLR erledigt
Für dich heißt das: Der Informationskatalog für standardmäßige, vereinfachte und verstärkte Sorgfaltspflichten ist absehbar – der Abgleich mit deinem KYC-Datenmodell kann beginnen.
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15.07.2026 Ende der Konsultationsfrist zu den BWRA-Leitlinien erledigt
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2. HALBJAHR 2026 – JETZT Dein Handlungsfenster: Gap-Analyse und Projektaufsatz läuft
Für dich heißt das: KYC-Datenmodell, Risikoanalyse und Schulungskonzept gegen den Entwurfsstand spiegeln, Arbeitspakete und Verantwortlichkeiten festlegen. Wer diese Phase überspringt, verliert die Zeit für Systemanpassungen.
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2027 Annahme der technischen Regulierungsstandards durch die Kommission kommend
Für dich heißt das: Letzte Feinjustierung vor Geltungsbeginn – für grundlegende Umbauten ist es dann zu spät.
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10.07.2027 AMLR gilt unmittelbar in allen Mitgliedstaaten · Hauptumsetzungsfrist AMLD 6 kommend
Für dich heißt das: Nationale Auslegungsspielräume entfallen. Sorgfaltspflichten, Risikoanalyse, Monitoring, Meldewesen und Schulung müssen zu diesem Stichtag im neuen Rahmen laufen und dokumentiert sein.
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AB 2028 Die AMLA übernimmt die direkte Aufsicht über ausgewählte Verpflichtete kommend
Für dich heißt das: Die Auswahl erfolgt auf Basis von Risikoprofil und Grenzüberschreitung – die Dokumentation aus der Umstellungsphase wird zur Grundlage der ersten Prüfung.
Für einzelne Vorschriften der AMLD 6 sowie für bestimmte Verpflichtetengruppen gelten abweichende Fristen. Maßgeblich sind die Verordnung (EU) 2024/1624, die Richtlinie (EU) 2024/1640 und die Verordnung (EU) 2024/1620 in ihrer jeweils geltenden Fassung.
Regulatorischer Handlungsdruck 2026/2027: Neue Governance- & Prüfstandards
Art. 11 AMLR: Compliance‑Manager und Geldwäschebeauftragter als gemeinsame AMLR‑Steuerungsfunktion
Mit Art. 11 AMLR muss jedes Institut ein Mitglied des Leitungsorgans als Compliance-Manager benennen. Diese Person trägt die Gesamtverantwortung für die Einhaltung der AMLR, der Geldtransferverordnung (EU) 2023/1113 und weiterer einschlägiger Vorgaben. Der Compliance-Manager stellt sicher, dass Strategien, Verfahren und Kontrollen zur Geldwäscheprävention der Risikolage des Instituts entsprechen, ausreichende Ressourcen zur Verfügung stehen und festgestellte Schwachstellen wirksam behoben werden. Zudem berichtet er regelmäßig an das Leitungsorgan.
Parallel dazu verlangt Art. 11 AMLR eine Compliance-Officer- bzw. Geldwäschebeauftragten-Funktion mit hoher organisatorischer Stellung. Sie verantwortet die tägliche Umsetzung der AML/CFT-Anforderungen, die operative Steuerung der Richtlinien und Kontrollen sowie die Abgabe von Verdachtsmeldungen an die FIU.
Im Seminar erfährst du, wie sich diese klare Rollenverteilung in der Praxis umsetzen lässt: Welche Aufgaben beim Compliance-Manager auf C-Level liegen, welche der Geldwäschebeauftragte übernimmt und wie beide Funktionen gemeinsam mit Risk Management, IT und Interner Revision ein wirksames AML-Compliance-Programm aufbauen. Zudem lernst du, wie du deine Rolle gegenüber Geschäftsleitung, Aufsicht und Prüfern klar und prüfungssicher positionierst.
Art. 12 AMLR: Schulung wird zur dokumentationspflichtigen Organisationspflicht
Was heute § 6 Abs. 2 Nr. 6 GwG regelt, gilt mit Art. 12 AMLR unmittelbar – und weiter: Erfasst sind auch Vertreter und Vertriebspartner. Verlangt werden kontinuierliche Schulungsprogramme, die den jeweiligen Funktionen und den tatsächlichen Risiken des Hauses angemessen und gebührend zu dokumentieren sind. Schulung ist damit kein weicher Governance-Grundsatz mehr, sondern eigenständiger Prüfungsgegenstand.
Für dich heißt das: Inhalte aus der eigenen BWRA nach Art. 10 AMLR ableiten, Zielgruppen nach Funktion und Risiko segmentieren, Nachweisführung festlegen – und selbst auf Stand bleiben, weil Art. 11 AMLR für die Compliance-Funktion die erforderlichen Kenntnisse verlangt. Im Seminar erarbeitest du beides.
Das Teilnahmezertifikat von S+P Seminare weist Inhalt und 6,0 Zeitstunden aus und ist damit als Beleg in deiner Schulungsdokumentation nach Art. 12 AMLR und § 6 Abs. 2 Nr. 6 GwG verwendbar.
AMLR & AMLA-Standards in KYC & Monitoring
Mit der AMLR gilt ab dem 10. Juli 2027 ein unmittelbar anwendbares EU-Single Rulebook. Nationale Unterschiede bei KYC-Prozessen werden weitgehend ersetzt durch einheitliche Vorgaben für Identifizierung, Risikobewertung und laufendes Monitoring.
Im Seminar erfährst du, welche neuen Anforderungen an Customer Due Diligence gelten. Dazu gehören die erweiterten Kundendaten nach den RTS zu Art. 28 AMLR, die strukturierte Ermittlung wirtschaftlich Berechtigter über mehrstufige Beteiligungsstrukturen sowie die künftig zulässigen Identifizierungsverfahren nach der eIDAS-Verordnung.
Außerdem lernst du, wie du KYC- und Monitoring-Prozesse an die neuen Aktualisierungspflichten für Bestandskunden, die verschärften Anforderungen an PEP-, Sanktions- und Adverse-Media-Screenings sowie die erweiterten Verdachtsmeldepflichten anpasst. Ein weiterer Schwerpunkt ist die risikobasierte Anwendung vereinfachter Sorgfaltspflichten.
So bereitest du dein Institut auf ein datengetriebenes, risikobasiertes und EU-weit einheitliches AML-Operating-Model vor und setzt die Anforderungen aus AMLR, RTS und der künftigen Aufsichtspraxis der AMLA sicher um.
Business-Wide Risk Assessment (BWRA) nach Art. 10 AMLR
Mit Art. 10 AMLR wird die unternehmensweite Risikobewertung (Business-Wide Risk Assessment, BWRA) von einer „Compliance-Pflichtübung“ zu einem zentralen Governance-Instrument der Unternehmensleitung. Der Geldwäschebeauftragte bzw. Compliance Officer ist für die inhaltliche Erstellung der BWRA verantwortlich – einschließlich Methodik, Identifikation und Bewertung von Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsrisiken, Integration von Sanktionsrisiken sowie der laufenden Aktualisierung. Das Leitungsorgan (C-Level) muss die BWRA formell prüfen und genehmigen und übernimmt damit die Letztverantwortung für Angemessenheit und Wirksamkeit der AML/CFT-Maßnahmen.
Für deine Praxis bedeutet das: Die Risikoanalyse nach §§ 4 und 5 GwG ist künftig kein reines Compliance-Dokument mehr, sondern ein haftungsrelevantes Steuerungsinstrument für die strategische Risikosteuerung. Im Seminar lernst du, wie du die BWRA fachlich fundiert aufbaust, die Anforderungen des Art. 10 AMLR erfüllst und die Zusammenarbeit zwischen Geldwäschebeauftragtem, Compliance Manager und Geschäftsleitung so gestaltest, dass Verantwortlichkeiten, Ressourcen und Prüfpfade klar geregelt sind.
Auslagerung von AML/CFT‑Funktionen unter AMLR (Art. 18 AMLR)
Mit Art. 18 AMLR können Verpflichtete Aufgaben der Geldwäscheprävention an externe Dienstleister auslagern. Die Gesamtverantwortung und Haftung verbleiben jedoch jederzeit beim Institut. Jede Auslagerung ist vor Beginn der zuständigen Aufsichtsbehörde anzuzeigen. Zudem muss das Institut jederzeit nachweisen können, dass es die Arbeitsweise des Dienstleisters versteht und dessen Leistungen die institutsindividuellen Risiken wirksam reduzieren.
Gleichzeitig definiert Art. 18 Abs. 3 AMLR einen Katalog nicht auslagerbarer Kernfunktionen. Hierzu gehören der Vorschlag und die Billigung der unternehmensweiten Risikobewertung nach Art. 10 Abs. 2 AMLR, die Billigung interner Strategien, Verfahren und Kontrollen nach Art. 9 AMLR, die Entscheidung über das Risikoprofil des Kunden, die Entscheidung über die Aufnahme einer Geschäftsbeziehung, die Meldung verdächtiger Tätigkeiten an die FIU sowie die Billigung der Kriterien zur Aufdeckung verdächtiger oder ungewöhnlicher Transaktionen.
Das bedeutet nicht, dass Dienstleister in diesen Bereichen keine Rolle mehr spielen. Zulässig bleiben Vorbereitung, Analyse, operative Umsetzung und Dokumentation — unzulässig ist allein die Verlagerung der Entscheidung selbst. Genau an dieser Grenze entscheidet sich, ob ein Auslagerungsmodell prüfungsfest ist.
Im Seminar lernst du, wie du Auslagerungen aufsichtsrechtlich sicher gestaltest. Du erfährst, welche Anforderungen an die Auswahl und Qualifikation von Dienstleistern bestehen, welche vertraglichen Regelungen erforderlich sind und wie Audit-, Kontroll- und Reportingprozesse ausgestaltet werden müssen. Darüber hinaus erhältst du einen Überblick über die besonderen Anforderungen bei Auslagerungen in Drittstaaten.
Zeig, was in dir steckt
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Das Digitale Karriere-Zertifikat, auch bekannt als Digital Badge, ist eine moderne Form der Zertifizierung, die dir digital verliehen wird.
Mit diesem Badge kannst du einfach und effektiv in digitalen Netzwerken, auf deinem LinkedIn-Profil oder in deinem Lebenslauf zeigen, dass du proaktiv an deiner beruflichen Entwicklung arbeitest.
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