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Aufsichtsrechtliche Prüfungen bei Banken

Welche aufsichtsrechtliche Prüfungen bei Banken sind geplant? Im BaFin Monatsbericht 2020 wurde die Planung über aufsichtsrechtliche Prüfungen bei Banken veröffentlicht. Gemeinsam mit der Deutschen Bundesbank hat die BaFin Schwerpunkte für die Aufsicht über die weniger bedeutenden Institute (Less Significant Institutions – LSIs) erarbeitet.

Für die bedeutenden Institute (Significant Institutions, SIs), die unter direkter Auf­sicht der EZB stehen, legt der Single Supervisory Mechanism (SSM) die wesentlichen Schwerpunkte fest. Diese werden auch bei der Festlegung der LSI-Schwerpunkte berücksichtigt.

Für aufsichtsrechtliche Prüfungen bei Banken 2020 haben die BaFin und die Deutsche Bundesbank sechs wesentliche Risiken für den deutschen LSI-Sektor identifiziert:

  1. Zinsrisiken
  2. Geschäftsmodellrisiken
  3. IT-Risiken
  4. Kreditrisiken (darunter Entwicklungen im Immobiliensektor)
  5. Länderrisiken
  6. Rechts-, Reputations- und Compliance-Risiken

 

Aufsichtsrechtliche Prüfungen bei Banken

 

Aufsichtsrechtliche Prüfungen bei Banken

Die BaFin hat die folgenden beiden aufsichtli­chen Schwerpunkte festgelegt:

  • Follow Up zu den Stresstests 2019 für LSIs und Bausparkassen und den Umfragen zu Immobilienfinanzierung und Kreditvergabestandards
  • Intensive Auseinandersetzung mit den IT-Risiken

Die Prüfungen erfolgen vier zentralen aufsichtlichen Themenfeldern:

  1. Digitalisierung, IT- und Cyber-Risiken
  2. Bekämpfung von Finanzkriminalität
  3. Nachhaltigkeit der Geschäftsmodelle
  4. Nachhaltige Finanzwirtschaft

 

Aufsichtsrechtliche Prüfungen bei Banken mit dem Fokus Digitalisierung, IT- und Cyberrisiken

Bei der Digitalisierung sowie IT- und Cyberrisiken legt die Bankenaufsicht weiterhin ein Augenmerk auf die IT- und Cybersicherheit. Institute benötigen nicht nur eine angemessene technisch-organisatorische Ausstattung der IT-Systeme und ein adäquates Management von IT-Risiken (zum Bei­spiel durch Cyber-Angriffe).

Finanzunternehmen müssen auch eine angemessene Erkennung, Bearbeitung und Nach­verfolgung von potenziellen IT-Sicherheitsvorfällen bei Dienstleistern sicherstellen (zum Beispiel bei Cloud-Anbietern).

Im Rahmen von Aufsichts- und Verbandsgesprächen wird erfasst, welche Anstrengungen die LSIs unternommen haben, um ihre Arbeitsprozesse und Geschäftsmodelle an die fortschreitende Digitalisierung anzupassen.

 

Integrität des Finanzsystems und Bekämpfung von Finanzkriminalität

Beim Prüfungsschwerpunkt Integrität des Finanzsystems und Bekämpfung von Finanzkriminalität richtet die Bankenaufsicht ihren Fokus auf Mängel in der Geldwäscheprävention.

Auch begleitet die Bankenaufsicht die fortlaufenden Ermittlungen der Steuer- und Strafverfolgungsbehörden zu Cum-Cum-und Cum-Ex-Geschäften.

Erkennt­nisse wer­den systematisch auf ihre aufsichtliche Bedeutung hin geprüft. Dabei erfolgt auch eine Bewertung der fachli­chen Eignung und persönlichen Zuverlässigkeit von Geschäftsleitern und Aufsichtsratsmitgliedern von Instituten.

 

Ist das Geschäftsmodell nachhaltig?

Beim Prüfungsschwerpunkt Nachhaltige Geschäftsmodelle begleitet die Bankenaufsicht die Institute sehr eng bei deren Bemühungen, ihre Profitabilität und Widerstandsfähigkeit zu verbessern.

Zusammen mit Deutschen Bundesbank werden Ergebnisse der Umfrage zur Lage der deutschen Kreditinstitute im Niedrigzinsumfeld aus 2019 (LSI-Stresstest) ausgewertet. Auf dieser Grundlage erfolgen Einzelinstituts- wie auch Quer­vergleichsanalysen. Auffällige Institute werden identifiziert und ggf. werden aufsichtliche Maß­nahmen eingeleitet.

Ein weiterer Fokus sind Immo­bilienfinanzierungen und den Kreditvergabestandards. Hierzu hat die Bankenaufsicht bereits erste Umfragen und Analysen durchgeführt, um mögliche Risiken zu identifizieren. Die Bankenaufsicht legt ein Augenmerk auf eine angemes­sene Steuerung und Bewertung von Kreditrisiken.

Bei der Prüfung der Zukunftsfähigkeit des Geschäftsmodells wird auch der Veränderungsdruck auf Geschäftsmodelle und Arbeitsprozesse beurteilt. Digitalisie­rung und neue Wettbewer­ber, insbesondere global tätige Technologiefirmen, sowie der demographischen Wandel bestimmen diese Prüfungshandlungen.

 

Nachhaltige Finanzwirtschaft und Sustainable Finance: Wie weit ist der Umsetzungsstand?

Bei der Beurteilung des Themenfelds Nachhaltige Finanzwirtschaft und Sustainable Finance stützen sich die Prüfungshandlungen auf das Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken.

Die darin formulierten aufsichtlichen Erwartun­gen und Empfehlungen stellen die Basis dar, um Nachhaltigkeitsrisiken zeitnah syste­matisch in den aufsichtlichen Prozess zu überführen.

Die Entwicklung im Zahlungsverkehr und die neuen gesetzlichen PSD 2-Rahmenbedingungen stehen ebenfalls im Fokus der Bankenaufsicht. Die Prüfungshandlungen zielen dabei auf die Themen PSD2-Schnitt­stelle und Mechanismen der Starken Kundenauthen­tifizierung ab.

Diese Prüfungen umfassen auch die Aufsicht über Zahlungsinstitute und E-Geld-Institute.

Einen weiteren Aufsichtsschwerpunkt legt die Bankenaufsicht 2020 auf Länderrisiken. Hierzu wird die Aufsicht über stark betroffene Institute intensiviert.

 

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